Bereits 1886 erließen die Berufsgenossenschaften die ersten Unfallverhütungsvorschriften. Deutschland war Vorreiter in sozialen Belangen und weltweit die erste Nation die Berufsgenossenschaften gegründet hat. Bis 2004 wurden den Unternehmen feste Vorgaben gemacht. Danach wurden nur noch Schutzziele definiert, welche der Arbeitgeber sicherstellen muss.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Mitarbeiter in den Unfallverhütungsvorschriften eingewiesen werden muss und dies ist Teil der Unterweisungspflicht Ihres Arbeitgebers! Dies muss dokumentiert werden und in Intervallen wiederholt werden. Sie erhalten nach jedem bestandenem Modul ein Batch Abzeichen, das Ihnen und Ihrem Arbeitgeber als Nachweis der Unterweisung dient. Die Wissenskontrolltests können Sie mehrmals absolvieren, gewertet wird das beste Ergebnis. Um zu bestehen, müssen Sie ein Ergebnis von mindestens 70 % erreichen. Ohne diese bestandenen Tests gelten die Unterweisungen als nicht abgeschlossen!! Sie haben 14 Tage, um alle 6 Teile der Unterweisung zu durchlaufen. Sollten Sie dies nicht in der vorgegebenen Zeit absolvieren, werden Sie und Ihr Arbeitgeber darüber informiert und die Unterweisung wird als nicht abgeschlossen gewertet!!

Für die Beschäftigung im Rahmen des Geld- und Werttransports oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist die erfolgreiche Absolvierung der gewerblichen Waffensachkundeprüfung zwingend notwendig. Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß Paragraf 7 Waffengesetz und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben. Der Teilnehmer kennt die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schusswaffe sowie die rechtlichen Grundlagen.

Neben der D G U V Vorschrift 23 Wach- und Sicherungsdienste, gelten hier noch die aktuelle Waffenverordnung und das aktuelle Waffengesetz, an das sich sowohl Unternehmer als auch der Waffenträger zu halten haben.

Somit regelt die D G U V Vorschrift 23 Wach- und Sicherungsdienste, die sichere Aufbewahrung und die Handhabung von Schusswaffen im Sicherheitsgewerbe.

Die Unterweisung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die an Werttransporten beteiligt sind, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um diese sicher und effizient durchzuführen. Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Wiederholung samt Dokumentation vor.

Die Unterweisung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe die korrekte Handhabung und den Einsatz von Diensthunden verstehen und anwenden können. Dies umfasst sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter als auch die der Diensthunde. Jeder Diensthundeführer und jeder Mitarbeiter der mit einem Diensthund in einem Objekt zusammentreffen kann, muss diese Unterweisung durchlaufen.

Dieser Online-Kurs bietet eine umfassende Schulung zur sicheren Durchführung von Betriebsfahrten gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) V 70 und V 71. Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter, die regelmäßig betriebliche Fahrten durchführen, und vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Der Gesetzgeber schreibt eine Mitarbeiterunterweisung im Jährlichen Intervall vor, welche dokumentationspflichtig ist. 

Zielgruppe: Dieser Kurs richtet sich an alle Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Betriebsfahrten durchführen müssen, sowie an Führungskräfte, die für die Sicherheit ihrer Teams verantwortlich sind.

Abschluss: Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Unterweisungsbescheinigung, das die Teilnahme und das erworbene Wissen bestätigt.

Der Gesetzgeber schreibt eine Unterweisung für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland vor. Diese Unterweisung muss schriftlich Dokumentiert werden. Einen festen Intervallzeitraum für die Wiederholung dieser Unterweisung wird vom Gesetzgeber nicht angegeben, jedoch wird ein Zeitraum von 4 - 5 Jahren als angemessen gewertet. Oder eine Auffrischungsunterweisung wegen aktuellem Anlass.

In diesem Kurs lernen die Teilnehmer die Grundlagen des Datenschutzes kennen und verstehen die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten in ihrem beruflichen Umfeld. Der Kurs vermittelt praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten, um Datenschutzrichtlinien effektiv umzusetzen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Diese Unterweisung ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und Teil der Unterweisungspflicht Ihres Arbeitgebers! Sie erhalten nach jedem bestandenen Test ein Batch (Abzeichen) das Ihnen und Ihrem Arbeitgeber als Nachweis der Unterweisung dient. Die Wissenskontrolltests können Sie mehrmals absolvieren, ohne diese bestandenen Tests gilt die Unterweisung als nicht abgeschlossen!!!